Hinterbliebenen-Vorsorge
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Die Hinterbliebenenrente für Partner wird Witwen- bzw. Witwerrente genannt. Leibliche Kinder von Verstorbenen erhalten eine sog. Waisenrente. Im Todesfall werden Hinterbliebene, zu denen neben Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern u. a. auch Kinder und Stiefkinder zählen, durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.